Fragen und Antworten zu unserem Waldkindergarten

Wie läuft die Anmeldung?

Bitte melden Sie Ihr Kind frühzeitig an. Hierzu kann ganzjährlich eine Voranmeldung (siehe Anmeldung) ausgefüllt werden, die Sie bitte an unser Büro, Rathausplatz 3, 69221 Dossenheim schicken. Mit der Anmeldung haben Sie nicht automatisch einen Platz. Wir melden uns – sobald ein Platz frei wird – bei Ihnen. Gerne können Sie sich nach Zusenden der Anmeldung bei uns erkundigen, ob Ihr Kind einen Platz bei uns bekommen wird.

Wann kann man im Waldkindergarten schnuppern oder gibt es einen Info-Abend?

Wir bieten nur individuelle Schnuppertermine für die Familien an, die einen Platz bei uns bekommen. So können wir den Familien einen genauen Einblick in unsere Arbeit geben und haben genug Zeit um alle Fragen zu beantworten. Sobald Sie die Anmeldung abgegeben haben und wir Ihrem Kind einen Platz anbieten können, werden wir mit Ihnen einen Schnuppertermin ausmachen.

Muss das Kind windelfrei sein, wenn es in den Waldkindergarten kommt?

Wir wünschen uns, dass die Kinder bereits alleine auf Toilette gehen können, wenn sie in den Waldkindergarten kommen. Das Wickeln der Kinder nimmt oft viel Zeit in Anspruch und ist auf großen Wanderungen schwierig umzusetzen. Gerade im Winter ist es für die Kinder unangenehm, wenn sie draußen gewickelt werden, sie können leicht unterkühlen.

Welcher Rucksack ist für den Waldkindergarten zu empfehlen?

Jedes Kind benötigt einen wetterfesten Rucksack, der bequem zu tragen ist. Der Rucksack sollte nicht zu klein sein. Alle Dinge (Brotdose, Trinkflasche, evtl. Regenjacke, etc.) sollten verpackt werden können. Am besten sind Rucksäcke mit Doppelschnalle zum Verschließen. Rucksäcke mit Reißverschluss sind schwer für die Kinder zu verschließen. Wichtig für den Tragekomfort ist ein Brustgurt, der zusätzlichen Halt gibt. Viele Kinder haben Karabinerhaken am Rucksack, um etwas (z.B. das Sitzkissen) an den Rucksack zu hängen.Für den Rucksack empfiehlt sich eine Regenhaube, damit der Inhalt trocken bleibt, wenn es regnet. Der Rucksack sollte ein Sitzkissen enthalten. Diese gibt es in Outdoor-Läden zu kaufen oder man bastelt sich selbst ein Kissen aus einer alten Isomatte.

Welche Kleidung braucht mein Waldkind?

Jedes Kind friert bzw. schwitzt anders, man sollte für jedes Kind individuell herausfinden, welche Kleidung am besten geeignet ist. Wenn es draußen kalt und nass wird, gilt das „Zwiebelprinzip“. Wir empfehlen eine lange Unterhose, evtl. eine Fleece Hose und darüber eine gefütterte Matsch- oder Outdoorhose. Oben sollten die Kinder ein langes Unterhemd tragen und darüber einen Fleece- oder Wollpullover sowie eine wasserfeste Outdoor-Jacke.
Auch wenn es sommerlich warm ist, sollte der Körper der Kinder fast komplett bekleidet sein. Nicht nur zum Schutz vor Sonne und Zecken, sondern auch um die Verletzungsgefahr durch Äste und Zweige zu verringern. Auch im Sommer gilt das geheimnisvolle „Zwiebelprinzip“, denn morgens ist es doch meistens kühler:

Welche Schuhe sind zu empfehlen?

Die Kinder sollten ganzjährig feste Schuhe bzw. Wanderschuhe tragen. Auch im Winter oder bei Regen sollten die Kinder Schuhe mit einem guten Profil tragen.

Mit welchem Inhalt soll/darf die Brotbox gefüllt sein?

Da wir großen Wert auf einen zuckerfreien Waldalltag legen, dürfen die Brotboxen mit (fast) allem gefüllt sein, was für die gesunde und ausgewogene Ernährung von Kindern empfohlen wird. Z.B. Obst, Gemüse (im Winter sind Karotten, Kohlrabi, Blumenkohl o.ä. geeignet), Trockenfrüchte, Nüsse und Samen, Brot/Brötchen, belegt mit Käse/Wurst, Kartoffeln, Maultaschen, Rührei, Tortellini, Schupfnudeln, Nudeln, im Winter dickflüssige Suppe oder Griesbrei in einem Thermosbehälter
Süßigkeiten bitten wir zu Hause zu lassen (z.B. Nutella, Milchschnitten, Quetschbeutel, Kuchen, Kekse, etc.). Bitte geben Sie den Kindern auch keinen (zuckerfreien) Joghurt mit, das erzeugt klebrigen Müll und ist sehr unpraktisch im Wald, höchstens in verschließbaren Behältern.
Dies gilt auch für die Getränke: In die Trinkflaschen darf nur Wasser oder Tee eingefüllt werden.
Geburtstage sind eine Ausnahme!

Wann muss die ärztliche Bescheinigung vorliegen?

Die ärztliche Bescheinigung sollte mit Beginn der Eingewöhnungszeit vorliegen. Oft liegt der Start bei den Purzelzwergen um den dritten Geburtstag Ihres Kindes. Dann bietet sich die U-Untersuchung beim Kinderarzt für die Einholung der ärztlichen Bescheinigung an.

Muss mein Kind geimpft sein, wenn es in den Waldkindergarten kommt?

Nach dem neusten Gesetzesentwurf muss ab März 2020 jedes Kind, dass in Deutschland einen Kindergarten besucht, gegen Masern geimpft sein. Wir werden ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Nachweis, dass Ihr Kind gegen Masern geimpft ist, einfordern.

Wie kann ich mein Kind vor Zeckenbissen schützen?

Heidelberg und der Rhein-Neckar-Kreis gehören zum Risikogebiet der Frühsommer-Meningooencephalitis (FSME). Gegen diese Virusinfektion kann man sich nur durch eine Impfung schützen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt über eine etwaige Impfung. Einen Impfschutz gegen Borreliose gibt es nicht. Bitte suchen Sie täglich Ihr Kind sorgfältig nach Zecken ab.
Wir erbeten das Einverständnis der Eltern, der Zeckenentfernung durch die Erzieher zuzustimmen, da die Unfallkasse und Ausbilder in Erste Hilfe empfehlen, nach Entdecken die Zecke unbedingt unverzüglich zu entfernen und die Einstichstelle zu desinfizieren. Je schneller die Zecke entfernt wird, desto geringer ist die Gefahr einer Infektion. Das Warten auf die Entfernung durch die Eltern nach Abholen des Kindes oder auf einen Arzttermin erhöht also das Risiko.

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